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OÖ. KünstlerInnen-Mindestsicherung: Kafka erblasst vor Neid

Ein Rettungspaket oder nicht mehr als eine Mogelpackung? Diese Frage stellt sich unweigerlich, wenn man dieser Tage in Medien die Schlagzeile „Oberösterreich zahlt Mindestsicherung für freie Künstler“ lesen darf. Österreichweit sorgt diese „Mindestsicherung für KünstlerInnen“ für Aufsehen – aber auch für positive Reaktionen. 917 Euro pro Monat soll die finanzielle Unterstützung für Kulturschaffende betragen, maximale Auszahlungsdauer sind drei Monate. Rund 2.700 Euro für Kulturschaffende – das klingt nach einer sehr guten Nachricht, sind doch vor allem KünstlerInnen, KulturvermittlerInnen und KulturarbeiterInnen ganz besonders von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus betroffen. Nicht umsonst habe ich einen Antrag im Landtag eingebracht, der mittels Arbeitsstipendien den genannten Gruppen helfen soll. 

Nachdem der Landeshauptmann nun diesen auch „Mindestsicherung“ genannten Härtefonds angekündigt hat (der auch mittlerweile in der Landesregierung mehrheitlich so beschlossen wurde), sollte man doch eigentlich glücklich sein können: „Mit dem neuen Härtefonds für Künstlerinnen und Künstler und unseren laufenden Förderprogrammen können wir oberösterreichische Kulturschaffende (…) aktiv und bestmöglich unterstützten und ihnen in der aktuellen Notsituation mit Soforthilfemaßnahmen zur Seite stehen“, verkündet der Landeshauptmann. Damit sollte die Geschichte ein gutes Ende gefunden haben.

Ein Blick ins Kleingedruckte

In der Sitzung vom 4. Mai 2020 wurde der Härtefonds für Kulturschaffende in der Landesregierung beschlossen – ohne Zustimmung der Grünen. Die Gründe dafür sind im Kleingedruckten zu finden, also in Förderbedingungen. Das Land hat nämlich ein paar Kriterien aufgestellt, um festzulegen, wer aller anspruchsberechtigt ist. Und da bleibt, wie ich in den kommenden Absätzen zeigen werde, wohl niemand übrig. 

Problem Nummer 1: 

Um eine Förderung durch das Land OÖ zu bekommen, muss man eine Absage einer Unterstützung durch den COVID-19 Härtefallfonds des Bundes und der Künstlersozialversicherung vorlegen. Das Problem dabei? Bislang gibt es keine Absagen aus dem Fonds der Künstlersozialversicherung (KSVF). In Phase 1 dieses Fonds wurden bis heute kein einziger Antrag abgelehnt!

Mit aktuellem Stand wurden dort rund 3.000 Anträge eingereicht. Davon wurden bereits 60% positiv erledigt, 1.583 Personen (davon 51%, die noch nie beim KSVF waren) haben eine Auszahlung erhalten bzw. zugesagt bekommen. Im Schnitt 650 Euro. Jede Person, deren Antrag vollständig war und wo bereits geklärt ist, ob es sich um eine KünstlerIn handelt und wo festgestellt wurde, dass es sich um einen Härtefall handelt, hat Unterstützung erhalten. Jede Person. Damit ist die Person aber von der Förderung des Landes ausgeschlossen! Bislang hat noch niemand eine Absage vom KSVF erhalten – eine Absage ist aber Voraussetzung für eine Zuwendung durch das Land OÖ. Es gibt keine Ablehnung durch den KSVF. Also auch kein Geld aus OÖ. 

Problem Nummer 2: 

Im Schnitt erhalten KünstlerInnen aus Phase 1 des KSVF einmalig 650 Euro. Das ist wichtig, aber noch nicht genug, deswegen kommt beim KSVF noch eine zweite Phase mit mehr Geld und einfacherem Zugang. Aber: Wer jetzt eine Unterstützung aus der Künstlersozialversicherung bekommen hat, darf nicht mehr um die „Mindestsicherung“ in OÖ ansuchen. Man muss also hoffen, dass der KSVF das Ansuchen ablehnt, damit man in OÖ überhaupt ansuchen darf. Aber es wurde, wie gesagt, beim KSVF noch kein einziges Ansuchen abgelehnt. Also: Eine kleine Summe aus Wien – und dafür nichts mehr aus OÖ. 

Problem Nummer 3: 

Die „Mindestsicherung“ bekommen in OÖ nur Kulturschaffende, die ihren Lebensunterhalt ausschließlich (!) aus ihrer selbstständigen künstlerischen und kulturellen Tätigkeit beziehen und darüber hinaus keine Einkommensquellen haben. Wieder ein Ausschließungskriterium, das völlig an der Lebensrealität von vielen KünstlerInnen vorbei geht. Die wenigsten Kunstschaffenden können von ihrer künstlerischen Tätigkeit leben. Deswegen haben sie noch einen anderen Job. Und zwar die meisten! 70% der Kulturschaffenden geben an, noch eine kunstnahe oder kunstferne Tätigkeit auszuüben, oftmals mit einer geringfügigen Anstellung. Das nächste Ausschließungskriterium für die „KünstlerInnen-Mindestsicherung“. 

Problem Nummer 4: 

Wer beim KSVF keine Notlage aufgrund von Corona nachweisen kann, wird nichts bekommen – außer einer Absage. Mit dieser Absage kann man dann in OÖ ansuchen – und wird nichts bekommen, weil auch in OÖ eine Notlage Voraussetzung ist.

Problem Nummer 5: 

Eine Absage des KSVF wird es dann geben, wenn es sich bei der ansuchenden Person nicht um eine/n Kulturschaffenden handelt. Mit dieser Absage könnte man dann in OÖ ansuchen, wird aber auch dort nichts bekommen – weil sich die „Mindestsicherung“ dezidiert nur an Kulturschaffende richtet. 

Wer bekommt jetzt also eine Unterstützung durch die „OÖ. KünstlerInnen-Mindestsicherung“?

Eine große Frage bleibt nach der Lektüre der Förderbedingungen: Gibt es auch nur eine Person, die alle Kriterien für die „KünstlerInnen-Mindestsicherung“ des Landes OÖ erfüllt? Also eine Absage vom Härtefallfonds und dem KSVF? Dazu die ausschließliche Bestreitung des Lebensunterhaltes aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit? 

Ich befürchte, dass es keine einzige Person gibt, die bei den aktuellen Kriterien tatsächlich eine Unterstützung durch die groß angekündigte Unterstützung es Landes OÖ bekommen wird. Wer die „KünstlerInnen-Mindestsicherung“ des Landes bekommen will, muss nämlich eine Absage aus dem KSVF vorweisen. So eine hat bislang aber noch niemand bekommen. Wer vom KSVF eine Ablehnung erhält, weil es sich um keinen Notfall handelt oder weil man keine KünstlerIn ist (weitere Gründe gibt es nicht wirklich), der darf in OÖ ansuchen – und wird dann dort abgelehnt. 

Wenn sich die Anspruchskriterien also nicht ändern, bleibt von dieser „Mindestsicherung“ also nur eines übrig: Eine Schlagzeile. Ein Luftschloss, ohne Fundament. Eine Sprechblase, die zu zerplatzen droht, wenn man sie nur genauer ansieht. Ein Förder-Irrweg ohne Ausgang, der selbst Kafka vor Neid erblassen lassen würde. 


Rede im Landtag zum Thema Arbeitsstipendien für KünstlerInnen


[Update 23.06.2020: Nach sieben Wochen hat das Land nunmehr die Kriterien geändert, der Zugang zum „Härtefallfonds für oö. Kulturschaffende ist damit endlich möglich.]